Welche Waren nehmen wir an?



  •     Baby & Kinderkleidung Größe 50 - 164
  •     Kinderschuhe
  •     Spiele
  •     Bücher
  •     Puzzle
  •     DVDs, CDs
  •     Puppen und Zubehör
  •     Autos
  •     Roller, Rutscheautos, Laufräder, Fahrräder
  •     Autositze
  •     Buggys, Kinderwagen
  •     Reisebetten, Hochstühle


 Neu in 2026!


Liebe Eltern, liebe Schatzsucher,


wir starten frisch ins neue Jahr – mit einem kleinen, aber wichtigen Schritt in Richtung 

Nachhaltigkeit und Qualität. 


Ab Januar 2026 nehmen wir nur noch hochwertige Kinderkleidung an. 

Wir möchten, dass die Sachen bei uns nicht nur schön aussehen, sondern auch lange halten, 

gut verarbeitet sind und mit Liebe weitergegeben werden können.


Bitte habt Verständnis, dass wir keine Discounterware 

(z. B. von Aldi, Takko, Primark, KiK, Lidl usw.) mehr annehmen. 

So bleibt unser Sortiment übersichtlich, 

langlebig und besonders – eben echte Lieblingsstücke für kleine Entdecker! 


Wir freuen uns auf viele tolle Teile, die Geschichten erzählen – und auf euch, die diese Idee 

von bewusstem Konsum mittragen.


---


>> Grundsätzlich wichtig: Wir nehmen die Ware nur in Plastikboxen mit Deckel an.

Bitte keine Kartons, Tüten oder Müllsäcke!


Wir legen Wert auf saubere, sehr gut erhaltene, fleckenfreie und tierhaarfreie Kleidung.

Bitte entfernt Namensetiketten und Schilder von Kleiderbasaren/ Flohmärkten.

Ansonsten werden diese nicht bearbeitet. <<



 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Eschner’s Lädchen


1. Vermittlung und Warenannahme


Eschner’s Lädchen vermittelt den Verkauf gebrauchter Waren für Babys, Kinder und Jugendliche im Namen und für Rechnung des jeweiligen Einlieferers. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Einlieferers.

Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Einlieferer und dem Käufer zustande; Eschner’s Lädchen handelt als Vermittlerin.

Angenommen werden nur saubere und einwandfreie Waren. Die zur Ansicht überlassenen Artikel werden innerhalb von ca. 1–2 Wochen geprüft. Nicht angenommene Waren sind innerhalb von 3 Wochen abzuholen.


2. Preis, Vermittlungsdauer und Provision


Eschner’s Lädchen legt die Verkaufspreise fest und bietet die angenommenen Waren grundsätzlich für 4 Monate zur Vermittlung an.

Beginn und Ende werden in der Kunden-/Vermittlungsliste dokumentiert.

Für erfolgreich vermittelte Waren erhält Eschner’s Lädchen eine Vermittlungsprovision von 50 % des erzielten Verkaufspreises.

Die übrigen 50 % stehen dem Einlieferer zu. Eschner’s Lädchen ist berechtigt, den Kaufpreis für Rechnung des Einlieferers

entgegenzunehmen und die vereinbarte Vermittlungsprovision einzubehalten.


3. Abrechnung und Auszahlung


Nach Ende des Vermittlungszeitraums kann der Einlieferer seinen Anteil am Verkaufserlös während der Öffnungszeiten in bar abholen.

Die Auszahlung wird dokumentiert und vom Einlieferer durch Unterschrift bestätigt.

Eine gesonderte Benachrichtigung über das Ende des Vermittlungszeitraums oder vorhandene Verkaufserlöse erfolgt nicht.


4. Nicht verkaufte und nicht abgeholte Waren


Nicht verkaufte Waren sind innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Vermittlungszeitraums abzuholen. Eine gesonderte Erinnerung erfolgt nicht.

Mit Anerkennung dieser Bedingungen erklärt sich der Einlieferer ausdrücklich damit einverstanden, dass nach Ablauf dieser Frist nicht abgeholte Waren von Eschner’s Lädchen unentgeltlich an gemeinnützige Einrichtungen, soziale Einrichtungen

oder bedürftige Personen/Familien weitergegeben werden dürfen.


5. Anerkennung der Bedingungen


Mit seiner Unterschrift bestätigt der Einlieferer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und Eschner’s Lädchen mit der Vermittlung seiner Waren in seinem Namen und für seine Rechnung zu beauftragen.

Er erklärt sich mit der vereinbarten Vermittlungsprovision von 50 % des erzielten Verkaufspreises einverstanden.